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   BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03   

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https://dejure.org/2005,8598
BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03 (https://dejure.org/2005,8598)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2005 - IV B 185/03 (https://dejure.org/2005,8598)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2005 - IV B 185/03 (https://dejure.org/2005,8598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 81 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 94; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 164 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Eine Überraschungsentscheidung verletzt den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2305).
  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Ermittlungen "ins Blaue hinein", Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen unzulässig (vgl. nur BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, m.w.N.) und begründen daher ein Verwertungsverbot (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, unter II.2.c cc).
  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Ermittlungen "ins Blaue hinein", Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen unzulässig (vgl. nur BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, m.w.N.) und begründen daher ein Verwertungsverbot (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, unter II.2.c cc).
  • BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01

    Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer eventuellen Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (wegen Divergenz) wäre es auch nach der Neufassung der Vorschriften über die Revisionszulassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) erforderlich gewesen, dass das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, und der Rechtssatz, den sie falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet werden (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563).
  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn dieser Gesichtspunkt zuvor Gegenstand des Vorbringens der Beteiligten gewesen ist (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580).
  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Die Kläger hätten daher zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung konkret und substantiiert darauf eingehen müssen, inwieweit die von ihnen aufgeworfene Frage trotz der bestehenden Rechtsprechung wieder klärungsbedürftig sei, d.h. insbesondere in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten sei (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147, und vom 11. Februar 2003 IV B 151/01, BFH/NV 2003, 1040).
  • BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Eine solche Überprüfung ist allenfalls im Rahmen der zugelassenen Revision und auch dort nur in begrenztem Umfang möglich (s. etwa Senatsbeschluss vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329).
  • BFH, 11.02.2003 - IV B 151/01

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Die Kläger hätten daher zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung konkret und substantiiert darauf eingehen müssen, inwieweit die von ihnen aufgeworfene Frage trotz der bestehenden Rechtsprechung wieder klärungsbedürftig sei, d.h. insbesondere in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten sei (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147, und vom 11. Februar 2003 IV B 151/01, BFH/NV 2003, 1040).
  • BFH, 11.06.2004 - IV B 188/02

    Anordnung Außenprüfung (Ap), Begründung

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich bereits beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH bisher noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Instanzgerichte oder im Fachschrifttum gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgebracht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit den Senatsbeschluss vom 11. Juni 2004 IV B 188/02, BFH/NV 2004, 1617, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.1999 - IV B 99/97

    Konkretisierung des WG "Bodenschatz"

    Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
    Vielmehr ist die Würdigung einerseits einzelfallbezogen und gehört andererseits zum Bereich der Tatsachenfeststellungen durch das FG, an die der Senat grundsätzlich gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 1999 IV B 99/97, BFH/NV 1999, 1211).
  • BFH, 20.05.2003 - VIII B 212/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen

  • BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01

    Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen

  • BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00

    Beschwerde - Ablaufhemmung - Feststellungsfrist - Einstellung - Strafverfahren -

  • BFH, 07.11.1995 - VIII B 31/95

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnisses der Befangenheit -

  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Denn sie ist einerseits einzelfallbezogen und gehört andererseits zum Bereich der Tatsachenfeststellungen durch das FG, an die der BFH nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

    Denn sie ist einerseits einzelfallbezogen und gehört andererseits zum Bereich der Tatsachenfeststellungen durch das FG, an die der BFH nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224).
  • BFH, 29.08.2023 - X B 18/23

    Rechtliches Gehör zu Einschätzungen des gerichtseigenen Prüfers

    Zudem ist der aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte gerichtseigene Prüfer als Sachverständiger anzusehen (BFH-Beschluss vom 07.11.1995 - VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344, unter II.b aa, mit zahlreichen weiteren Hinweisen auf die ältere Rechtsprechung; BFH-Beschluss vom 02.08.2005 - IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, unter 3.e).
  • BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05

    NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Diese nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen (s. unter 3.) angegriffenen Feststellungen des FG, zu denen auch die Tatsachenwürdigung wie Schlussfolgerungen tatsächlicher Art zählen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526; BFH-Beschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, unter 2. a.E.), binden den Senat (vgl. § 118 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05

    Zur Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen die ambulante Pflege eine

    Auch die Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört jedoch zu den verzichtbaren Verfahrensmängeln, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu rügen sind (Senatsbeschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, Nr. 3 d).
  • BFH, 06.05.2011 - V B 8/11

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines

    a) Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass der --wie im Streitfall-- aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte Prüfungsbeamte beim Finanzgericht (FG) Sachverständiger ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344; vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224).
  • BFH, 21.08.2006 - IV B 144/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung

    bb) Auch die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gehört zu den so genannten verzichtbaren Verfahrensmängeln, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu rügen sind (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, zu 3.d).
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